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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers im Bereich Baumpflege, Baumfällung, Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühnen Einsatz sowie sonstige Arbeiten an Bäumen und Gehölzen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Nicht enthalten sind behördliche Genehmigungen, Gutachten, Vermessungen oder Prüfungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
•Alle Preise verstehen sich als Endpreise, sofern nicht anders angegeben.
•Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
•Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
•Abschlagszahlungen können vereinbart werden.

5. Pflichten des Auftraggebers (inkl. Bestandsschutz & Genehmigungen)

5.1 Behördliche Genehmigungen / Bestandsschutz
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Einholung sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen, insbesondere:
•Fällgenehmigungen
•Genehmigungen nach Baumschutzsatzungen
•Artenschutzrechtliche Prüfungen
•Meldungen an Behörden oder Eigentümergemeinschaften
•Klärung von Bestandsschutz oder Schutzstatus des Baumes
Der Auftragnehmer führt Arbeiten nur auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers aus.

Haftung bei fehlenden oder falschen Angaben
Erteilt der Auftraggeber unvollständige, fehlerhafte oder fehlende Informationen über den Schutzstatus oder die Genehmigungslage, so:
•übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung,
•trägt der Auftraggeber die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung,
•haftet der Auftraggeber für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Bußgelder, Auflagen oder Folgekosten,
•es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Angaben des Auftraggebers auf Richtigkeit zu prüfen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
•der Arbeitsbereich frei zugänglich ist,
•Gefahrenquellen (z. B. Leitungen, Schächte, unterirdische Installationen) vollständig und richtig angegeben werden,
•Fahrzeuge, Gartenmöbel und bewegliche Gegenstände entfernt oder geschützt sind,
•der Arbeitsbereich abgesperrt und unbefugte Personen ferngehalten werden,
•Nachbarn oder Dritte informiert werden, sofern dies erforderlich ist.
Unterlässt der Auftraggeber diese Pflichten, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers für daraus resultierende Schäden.

 

7. Haftung des Auftragnehmers

7.1 Allgemeine Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

7.2 Betriebshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung,

welche Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden im Rahmen der Versicherungsbedingungen abdeckt.
Für Schäden, die nachweislich durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden, erfolgt die Regulierung über diese Versicherung.

 

7.3 Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Windböen, Astbruch trotz fachgerechter Arbeit),

  • Schäden durch nicht erkennbare oder verdeckte Gefahrenquellen,

  • Schäden aufgrund falscher Angaben des Auftraggebers,

  • Schäden an unterirdischen Leitungen oder Installationen, die nicht schriftlich benannt wurden,

  • mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern gesetzlich zulässig.

 

8. Verkehrssicherungspflichten

Der Auftraggeber bleibt für die Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten verantwortlich.
Der Auftragnehmer übernimmt diese nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

 

9. Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Haftung erfolgt im gesetzlichen Rahmen.

 

10. Abnahme der Leistung

Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten. Offensichtliche Mängel oder Schäden sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.

 

11. Rücktritt und Terminverschiebungen

Der Auftragnehmer kann Termine aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit, Witterung oder Sicherheitsrisiken verschieben.
Der Auftraggeber kann nur aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten.

 

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

Unverbindlich Anfragen

Bei Fragen rund um Bäume stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren sie uns gerne und wir beraten sie unverbindlich.

Kurze Beschreibung der gewünschten Arbeiten, gerne auch mit Bildern.

Kontakt:

Tel.:+49 15174594082

E-Mail: greenwood-janz@web.de

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